Die Meisterschaften werden grundsätzlich nach der 3-G-Regel durchgeführt. Das bedeutet:
Testpflicht für alle nicht geimpften oder genesenen Personen beim Zutritt zu den Sportveranstaltungen.
Für Zuschauer gelten die jeweiligen Landesverordnungen oder kommunalen Vorgaben.
Für die Mannschaften gilt: Ein Zutritt zu Sportveranstaltungen kann nur bei Befolgen der nachstehenden Bestimmungen erfolgen:
- Ausfüllen „Selbsterklärung Gesundheitszustand“; begleitet durch den Nachweis „vollständiger Impfschutz“ oder Nachweis des Genesenen-Status gemäß aktueller RKI-Definition oder durch den Nachweis eines negativen Corona-Tests (Antigen-Schnelltest nicht älter als 24 h; PCR-Test nicht älter als 48 h);
- Händedesinfektion;
- Tragen einer medizinischen Maske außerhalb der Spielfläche;
- ggf. Kontrolle der Körpertemperatur durch kontaktlose Fiebermessung; der Grenzwert der erlaubten Körpertemperatur wurde auf 38,0° C festgelegt;
- ggf. kurze, visuelle Einschätzung über das allgemeine Gesundheitsbefinden des aktiven Beteiligten.
Nachweis "vollständiger Impfschutz" - letzte Impfung + mindestens 14 Tage (abhängig vom Impfstoff): Durch Impfausweis, Impfbescheinigung, digitalen Impfnachweis (z.B. Corona-App);
Nachweis "Genesenen-Status": Durch Nachweis der Erkrankung mit PCR-Testdatum mindestens 28 Tage, maximal 6 Monate oder Genesenenzertifikat
Nachweis "negativer Coronatest": Durch einen offiziellen Testnachweis von einer anerkannten Teststelle bzw. einem offiziellen Testzentrum, der Nachweis kann in Papierform oder digital erfolgen. Selbsttests oder sogenannte beaufsichtigte Testungen sind nur zulässig, wenn dies in der jeweiligen Verordnung der Kommune oder Bundeslandes genehmigt ist.